Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vertrieb Kyocera Senco EMEA B.V., Fassung 2.0 – April 2015. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vertrieb gelten für alle (Verkaufs-)Geschäfte von Kyocera Senco EMEA B.V. (ehemals Poppers Holding B.V.) und ihrer Tochtergesellschaften.

1. ALLGEMEINES

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote des Verkäufers und alle mit dem Verkäufer abgeschlossenen (Verkaufs-)Geschäfte und werden Bestandteil derselben, unter ausdrücklichem Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart. Diese Geschäftsbedingungen haben immer Vorrang gegenüber allen (Allgemeinen) Verkaufs- und Lieferbedingungen des Käufers, sofern der Verkäufer keine anders lautende schriftliche Einwilligung erteilt hat.

1.2. In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe, soweit der Zusammenhang nichts anderes erforderlich macht, die folgenden Bedeutungen:

„Geschäftstag“ bezeichnet einen Tag (der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist), an dem die Banken des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat, üblicherweise für normale Bankgeschäfte geöffnet sind. „Käufer“ bezeichnet die Person, die ein Angebot des Verkäufers über den Verkauf der Waren annimmt oder deren Bestellung von Waren vom Verkäufer angenommen wird. „Geschäftsbedingungen“ bezeichnet die in diesem Dokument dargelegten Geschäftsbedingungen für den Vertrieb, einschließlich (sofern der Zusammenhang nichts anderes erforderlich macht) aller schriftlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten Sonderbedingungen. „Vertrag“ bezeichnet den Vertrag über den Kauf und Verkauf der Waren. „Waren“ bezeichnet die Waren (einschließlich aller Teillieferungen oder Teile der Waren), die der Verkäufer in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen zu liefern hat. „Mindestbestellmenge“ bezeichnet eine Mindestanzahl von Waren, die der Verkäufer gelegentlich für jede Bestellung festlegen kann. „Bestellung“ bezeichnet ein Angebot des Verkäufers, das vom Verkäufer angenommen wird, also eine Anweisung an den Verkäufer, die Waren an den Käufer zu liefern oder zur Abholung durch den Käufer in den Geschäftsräumen des Verkäufers oder an einem anderen vereinbarten Ort bereitzustellen. „Verkäufer“ bezeichnet Kyocera Senco EMEA B.V. oder eine ihrer Tochtergesellschaften.

2. GRUNDLAGE DES VERKAUFS

2.1. Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft die Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen, die den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen regeln, zu denen ein Angebot vom Verkäufer angenommen wird oder als angenommen gilt bzw. eine Bestellung aufgegeben wird oder als aufgegeben gilt.

2.2. Keine Änderung dieser Bedingungen hat bindenden Charakter, soweit sie nicht schriftlich zwischen den befugten Vertretern des Verkäufers und des Käufers vereinbart wurde.

2.3. Die Mitarbeiter und Vertreter des Verkäufers sind nicht befugt, Zusicherungen bezüglich der Waren abzugeben, soweit diese nicht schriftlich durch den Verkäufer bestätigt wurden. Durch Abschließen des Vertrags bestätigt der Käufer, dass er sich nicht auf derartige nicht bestätigte Zusicherungen berufen wird und dass er auf jegliche Ansprüche infolge eines Verstoßes gegen derartige nicht bestätigte Zusicherungen verzichtet.

2.4. Alle Ratschläge oder Empfehlungen, die der Verkäufer oder seine Mitarbeiter oder Vertreter dem Käufer oder seinen Mitarbeitern oder Vertretern bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Nutzung der Waren erteilen, die nicht in dieser Form durch den Verkäufer schriftlich bestätigt wurden, werden auf das alleinige Risiko des Käufers befolgt oder umgesetzt, weshalb der Verkäufer nicht für derartige nicht bestätigte Ratschläge oder Empfehlungen haftet.

2.5. Alle typografische, sachliche oder sonstige Fehler oder Auslassungen in Verkaufsdokumenten, Angeboten, Preislisten, Angebotsbestätigungen, Rechnungen oder sonstigen vom Verkäufer abgegebenen Dokumenten oder Informationen können ohne Haftung seitens des Verkäufers korrigiert werden.

2.6. Geräte, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen und ähnliche Elemente sowie gegebenenfalls Anlagen und Aufzeichnungen werden zum Bestandteil der Angebote des Verkäufers. Sie alle bleiben, ebenso wie die vom Verkäufer diesbezüglich angefertigten Werkzeuge, Eigentum des Verkäufers, müssen auf Verlangen an den Verkäufer zurückgegeben werden und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht kopiert und/oder an Dritte ausgehändigt werden. Der Verkäufer behält sich alle möglichen auf sie bezogenen Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum vor.

3. BESTELLUNGEN UND SPEZIFIKATIONEN

3.1. Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer dafür verantwortlich, die Richtigkeit der Bedingungen einer vom Käufer vorgelegten Bestellung (einschließlich aller anwendbaren Spezifikationen) sicherzustellen und dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Waren so rechtzeitig zukommen zu lassen, dass der Verkäufer den Vertrag in Übereinstimmung mit seinen Bedingungen erfüllen kann.

3.2. Falls keine vorherige schriftliche Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer erfolgt ist, z. B. bei einem Verkauf direkt ab Werk des Verkäufers, wird die Bestellung wirksam, sobald der Verkäufer die Waren der Bestellung (ganz oder teilweise) geliefert hat oder wenn der Verkäufer dem Käufer auf dessen Wunsch die Rechnung für diese Waren zustellt.

3.3. Die Menge, Qualität und Beschreibung aller Waren muss den Ausführungen im Angebot des Verkäufers (soweit vom Käufe akzeptiert) oder in der Bestellung des Käufers (soweit vom Verkäufer akzeptiert) entsprechen.

3.4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an den Spezifikationen der Waren vorzunehmen, die erforderlich sind, um maßgeblichen Sicherheitsvorschriften oder sonstigen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen, oder, wenn die Waren nach den Spezifikationen des Käufers bereitzustellen sind, die keinen wesentlichen Einfluss auf ihre Qualität oder Leistung haben.

3.5. Der Käufer darf keine vom Verkäufer akzeptierte Bestellung stornieren, es sei denn, der Verkäufer hat seine schriftliche Zustimmung erteilt, und unter der Bedingung, dass der Käufer dem Verkäufer sämtliche ihm wegen der Stornierung entstehenden Verluste, Kosten, Schäden, Abgaben und Aufwendungen in voller Höhe zu erstatten hat.

4. PREIS DER WAREN

4.1. Der Preis der Waren ist der vom Verkäufer im Angebot angegebene Preis oder, wenn kein Preisangebot erfolgt ist (oder das Preisangebot nicht mehr gültig ist), der in der am Tag der Annahme der Bestellung gültigen, vom Verkäufer veröffentlichten Preisliste angegebene Preis. Alle Preisangebote sind nur 30 Tage lang gültig, soweit im Angebot nichts anderes vorgesehen ist, oder bis zu einer davor liegenden Annahme durch den Käufer, und können danach durch den Verkäufer ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers geändert werden.

4.2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis jederzeit vor Lieferung der Waren nach Benachrichtigung des Käufers zu erhöhen, um dem Verkäufer anfallende Kostensteigerungen zu decken, die durch vom Käufer geforderte Änderungen von Lieferdaten, Mengen oder Spezifikationen der Waren oder durch verspätete Anweisungen des Käufers oder das Ausbleiben angemessener Informationen oder Anweisungen des Käufers für den Verkäufer verursacht werden.

4.3. Sämtliche Kosten mit Ausnahme der Kosten für Standardverpackungen und Transport sind nicht im Preis der Waren enthalten, soweit nichts anderes schriftlich vom Verkäufer angegeben wurde.

4.4. Der Preis beinhaltet keine Montagekosten, Betriebskosten, Import-, Export- oder Stempelgebühren, Zollabfertigungskosten, anzuwendende Mehrwertsteuer und/oder sonstige gesetzlich geregelte Abgaben, die dem Käufer gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt werden.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Vorbehaltlich jeglicher schriftlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten Sonderbedingungen ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer den Preis der Waren bei oder jederzeit nach Lieferung der Waren in Rechnung zu stellen, sofern die Waren nicht durch den Käufer abzuholen sind oder der Käufer schuldhaft versäumt, die Lieferung der Waren anzunehmen, in welchen Fällen der Verkäufer berechtigt ist, dem Käufer den Preis jederzeit nach Benachrichtigung des Käufers, dass die Waren zur Abholung bereitstehen bzw. dass der Käufer versucht hat, die Waren zu liefern, in Rechnung zu stellen.

5.2. Der Käufer hat den Preis der Waren (abzüglich jeglicher Rabatte, auf die der Käufer Anspruch hat, aber ohne jegliche sonstige Abzüge) zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren zu zahlen, auch wenn die Lieferung noch nicht erfolgt ist und das Eigentum an den Waren noch nicht auf den Käufer übergegangen ist oder wenn der Käufer wegen Mängeln Ansprüche geltend macht. Der Zeitpunkt der Zahlung des Preises ist für den Vertrag von wesentlicher Bedeutung. Zahlungsbelege werden auf Anforderung ausgestellt. Eine Verrechnung ist nicht zulässig.

5.3. Wenn der Käufer versäumt, eine Zahlung am Fälligkeitstermin zu leisten, stehen dem Verkäufer unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel des Verkäufers die folgenden Rechte zu:

– 5.3.1. Stornierung des Vertrags oder Aussetzung aller weiteren Lieferungen an den Käufer;

– 5.3.2. Verfügung über jede vom Käufer für die Waren (oder im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gelieferten Waren) geleistete Zahlung nach Ermessen des Verkäufers (ungeachtet jeglicher angenommenen Verfügung durch den Käufer); und

– 5.3.3. Berechnung von Zinsen zulasten des Käufers (sowohl vor als auch nach einem etwaigen Urteil) auf den unbezahlten Betrag in Höhe von 4 % pro Jahr über dem jeweiligen EURIBOR-Satz bis zur vollständigen Zahlung (wobei ein Bruchteil eines Monats für die Berechnung der Zinsen wie ein voller Monat behandelt wird).

6. LIEFERUNG

6.1. Die Lieferung der Waren erfolgt, indem der Verkäufer die Waren an einem Werktag an einem zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Lieferort abliefert. Das Transportmittel wird vom Verkäufer gewählt. Im Falle von Beeinträchtigungen oder Behinderungen des gewählten Transportmittels ist der Verkäufer nicht verpflichtet, ein anderes Transportmittel zu wählen. Der Verkäufer haftet nicht dafür, wenn das Transportmittel ausfällt.

6.2. Bei allen in Angeboten aufgeführten Lieferterminen handelt es sich nur um Schätzungen, und der Verkäufer haftet nicht für verspätete Warenlieferungen, unabhängig von deren Ursachen. Der Lieferzeitpunkt ist kein wesentlicher Vertragsbestandteil. Die Waren können nach angemessener Benachrichtigung des Käufers vom Verkäufer vor dem im Angebot aufgeführten oder geschätzten Lieferdatum geliefert werden.

6.3. Wenn die Güter in Teillieferungen geliefert werden sollen, stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar, und das Versagen des Verkäufers, eine oder mehrere Teillieferungen im Einklang mit diesen Geschäftsbedingungen zu liefern, oder jegliche Beschwerden des Käufers bezüglich einer oder mehrerer Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht, den gesamten Vertrag als aufgehoben zu behandeln.

6.4. Wenn der Käufer die Lieferung der Waren nicht annimmt oder dem Verkäufer bis zu dem für die Lieferung angegebenen Zeitpunkt keine angemessenen Lieferinformationen zukommen lässt (aus einem anderen Grund als aus einem Grund jenseits der Kontrolle des Käufers oder aufgrund eines Verschuldens des Verkäufers), kann der Verkäufer unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel des Verkäufers die folgenden Maßnahmen ergreifen:

– 6.4.1. Lagerung der Waren bis zur tatsächlichen Lieferung und Berechnung von angemessenen Kosten (einschließlich Versicherungskosten) der Lagerung zu Lasten des Käufers; oder

– 6.4.2. Verkauf der Waren zum besten kurzfristig erzielbaren Preis und Gutschrift jedes über den im Vertrag vereinbarten Preis hinausgehenden Überschusses zugunsten des Käufers bzw. Berechnung jedes unter dem im Vertrag vereinbarten Preis liegenden Fehlbetrags zu Lasten des Käufers (jeweils nach Abzug aller Lager- und Vertriebskosten).

7. GEFAHRENÜBERGANG UND EIGENTUM

7.1. Der Gefahrenübergang in Bezug auf Beschädigungen oder den Untergang der Waren auf den Käufer erfolgt zu den folgenden Zeitpunkten:

– 7.1.1. Wenn die Waren in einer Betriebsstätte des Verkäufers bereitzustellen sind, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer den Käufer darüber informiert, dass die Waren zur Abholung bereitstehen; oder - 7.1.2. Wenn die Waren an einem anderen Ort als in einer Betriebsstätte des Verkäufers bereitzustellen sind, zum Zeitpunkt der Lieferung, oder wenn der Verkäufer schuldhaft die Lieferung der Waren nicht angenommen hat, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die Lieferung angeboten hat.

7.2. Alle gegenwärtig und in der Zukunft gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle unbezahlten Schulden und Forderungen des Verkäufers beglichen hat, unabhängig von der Ursache der Schulden oder Forderung.

7.3. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, verwahrt der Käufer die Waren in der Rolle eines Treuhänders und Pfandgläubigers und muss die Waren getrennt von denen des Käufers und von Dritten verwahren. Dabei hat er die Waren angemessen zu lagern, zu schützen und zu versichern und als Eigentum des Verkäufers auszuweisen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer berechtigt, die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zu verkaufen oder zu verwenden, hat jedoch alle materiellen oder immateriellen Erlöse aus dem Verkauf oder der anderweitigen Nutzung der Waren, einschließlich Erlöse aus Versicherungen, an den Verkäufer abzutreten und alle derartigen Erlöse getrennt von allen Zahlungsmitteln oder Eigentumsgegenständen des Käufers oder von Dritten zu halten und, im Fall materieller Erlöse, diese angemessen zu lagern, zu schützen und zu versichern.

7.4. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, ist der Verkäufer berechtigt, jederzeit die Freigabe und Lieferung der Waren an den Verkäufer zu verlangen, und, wenn der Käufer dieser Aufforderung nicht unverzüglich nachkommt, sich Zugang zu jeder Betriebsstätte des Käufers oder Dritter zu verschaffen, in denen die Waren gelagert werden, und die Waren wieder in Besitz zu nehmen.

7.5. Der Käufer ist nicht berechtigt, sich weiterhin im Eigentum des Verkäufers befindliche Waren für eine Schuld zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Sollte der Käufer dies dennoch tun, werden alle vom Käufer dem Verkäufer geschuldeten Gelder (unbeschadet aller sonstigen Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers) sofort fällig und zahlbar.

8. GARANTIEN UND HAFTUNG

8.1. Vorbehaltlich der nachstehend dargelegten Bedingungen garantiert der Verkäufer über einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung, dass die Waren zum Lieferzeitpunkt ihren Spezifikationen entsprechen und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, soweit der Hersteller der Waren keine anders lautende Garantie erteilt hat. Im letzteren Fall hat die Herstellergarantie Vorrang vor der in diesem Artikel dargelegten Garantie der Verkäufers.

8.2. Die vorstehend dargelegte Garantie des Verkäufers gilt unter den folgenden Bedingungen:

– 8.2.1. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an den Waren, die sich aus einer vom Käufer gelieferten Zeichnung, Konstruktion oder sonstigen Spezifikation ergeben;

– 8.2.2. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Waren nicht gemäß den Anweisungen des Verkäufers gelagert wurden oder dass die Waren unter unzureichenden oder feuchten Bedingungen gelagert wurden, und auch nicht für Mängel, die auf normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeitsbedingungen, Nichteinhaltung der (mündlich oder schriftlich erteilten) Anweisungen des Verkäufers, unsachgemäßen Gebrauch oder Änderungen oder Reparaturen an den Waren ohne Zustimmung des Verkäufers zurückzuführen sind;

– 8.2.3. Der Verkäufer haftet nicht im Rahmen der oben genannten Garantie (oder einer anderen Garantie, Bedingung oder Gewährleistung), wenn der Gesamtpreis für die Waren nicht bis zum Fälligkeitsdatum der Zahlung bezahlt worden ist.

8.3. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen werden alle Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen, die implizit durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht vorgesehenen sind, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen UND DER KÄUFER WIRD INSBESONDERE AUF DIESE KLAUSEL 8.3 HINGEWIESEN.

8.4. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind alle Ansprüche des Käufers, die sich auf einen Qualitäts- oder Zustandsmangel der Waren oder deren Nichtübereinstimmung mit Spezifikationen stützen, dem Verkäufer innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum der Lieferung mitzuteilen oder, wenn der Mangel oder die Nichtübereinstimmung bei einer angemessenen Prüfung nicht erkennbar war, innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Lieferung an den Kunden des Käufers, je nachdem, welches Datum zuerst eintritt. Wenn die Lieferung nicht verweigert wird und der Käufer den Verkäufer nicht entsprechend benachrichtigt, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren abzulehnen, der Verkäufer haftet nicht für derartige Mängel oder Nichtübereinstimmungen, und der Käufer ist verpflichtet, den Preis zu zahlen, als ob die Waren vertragsgemäß geliefert worden wären. Auf gelieferte und gebrauchte Waren werden keine Ansprüche anerkannt, und der Verkäufer ist in keiner Weise für diese Waren verantwortlich, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.

8.5. Unter Androhung des Ausschlusses von Rechten des Käufers und unbeschadet der Klausel 8.4 hat der Käufer dem Verkäufer innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Datum des Gefahrenübergangs gemäß Klausel 7.1.1 oder 7.1.2 schriftlich alle Beanstandungen in Bezug auf Menge, Größe, Gewicht, Verpackung und/oder Beschädigung der gelieferten Waren mitzuteilen.

8.6. Werden berechtigte Ansprüche in Bezug auf eine der Waren, die auf einem Qualitäts- oder Zustandsmangel der Waren oder auf der Nichteinhaltung der Spezifikation beruht, dem Verkäufer gemäß diesen Bedingungen mitgeteilt, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren (oder das betroffene Teil) kostenlos zu ersetzen oder nach eigenem Ermessen dem Käufer den Preis der Waren (oder einen verhältnismäßigen Teil des Preises) zu erstatten, wobei der Verkäufer dem Käufer gegenüber keine weitere Haftung übernimmt.

8.7. Mit Ausnahme von durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursachten Todesfällen oder Personenschäden haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer weder aufgrund von Zusicherungen, stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen noch aufgrund von Verpflichtungen nach dem Gewohnheitsrecht oder ausdrücklichen Vertragsbedingungen für Folgeschäden oder -verluste (unabhängig davon, ob es sich um entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden handelt), Kosten, Ausgaben oder andere Entschädigungsansprüche aus Folgeschäden (unabhängig davon, ob sie durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Angestellten oder Vertreter oder anderweitig verursacht wurden), die sich aus oder in Verbindung mit der Lieferung der Waren oder ihrer Verwendung oder ihrem Weiterverkauf durch den Käufer ergeben, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen.

8.8. Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht, wenn ein Verzug bei der Erfüllung oder eine Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Waren auf höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Handelsstreitigkeiten oder Arbeitsunruhen, Unfälle, Betriebs- oder Maschinenausfälle, Feuer, Überschwemmungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften, Material oder Transportmitteln oder andere Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, und er gilt unter diesen Umständen auch nicht als vertragsbrüchig.

8.9. Ungeachtet des Vorstehenden haftet der Verkäufer in keinem Fall für indirekte Schäden des Käufers, insbesondere für Schadenersatz oder Folgeschäden, oder für Schäden jeglicher Art, die sich aus einer Nichterfüllung oder einem Verstoß gegen diese Bedingungen oder aus den an den Käufer gelieferten Waren ergeben, und die maximale Haftung des Verkäufers für Schäden (aus Vertrags-, Delikt- oder sonstiger Haftung, was zu Zwecken der Klarstellung auch jegliche Haftung für die Waren umfasst) ist in jedem Fall auf den Kaufpreis der Waren beschränkt.

9. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES KÄUFERS

9.1. Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, ist der Verkäufer unter den nachstehenden Umständen berechtigt, den Vertrag zu stornieren oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrages auszusetzen, ohne dass ihm eine Haftung gegenüber dem Käufer entsteht, und wenn die Waren geliefert, aber nicht bezahlt wurden, wird der Preis ungeachtet aller vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen unter den nachstehenden Umständen sofort fällig und zahlbar:

– 9.1.1. Der Käufer geht einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern ein, wird unter Zwangsverwaltung gestellt, geht (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs oder (als Unternehmen) in Liquidation (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung); oder

– 9.1.2. Ein Pfandgläubiger nimmt das Eigentum oder die Vermögenswerte des Käufers in Besitz oder es wird ein Konkursverwalter bestellt; oder

– 9.1.3. Der Käufer stellt seine Geschäftstätigkeit ein oder droht sie einzustellen; oder

– 9.1.4. Der Verkäufer hat die begründete Befürchtung, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer eintreten wird, und macht dem Käufer eine entsprechende Mitteilung.

10. VERSICHERUNGSSCHUTZ

10.1. Der Käufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung (einschließlich allgemeiner Haftung, Produkthaftung, Arbeitgeberhaftung und Deckung für Folgeschäden) abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

11. VERSCHIEDENES

11.1. Alle Mitteilungen, die gemäß diesen Bedingungen von einer Partei an die andere zugestellt werden müssen oder dürfen, sind schriftlich an den eingetragenen Sitz, den Hauptgeschäftssitz der anderen Partei oder an eine andere Adresse zu richten, die der mitteilenden Partei zum betreffenden Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung angegeben wurde.

11.2. Ein Verzicht des Verkäufers auf einen Anspruch aus einer Vertragsverletzung durch den Käufer ist nicht als Verzicht auf einen Anspruch aus einer späteren Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung anzusehen.

11.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und der Rest der betreffenden Bestimmung davon unberührt.

11.4. Der Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Verkäufer ansässig ist, und jede Streitigkeit zwischen den Parteien unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am satzungsmäßigen Sitz des Verkäufers, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer haben die Beilegung der Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) werden ausdrücklich ausgeschlossen.